28. September 2022 — Boris Holowka

Elektronische Signaturen


Mit rechtlich bindenden elektronischen Signaturen vollständig auf digitales Signieren umsteigen.

Hinter den Begriffen elektronische Signaturen, elektronische Unterschriften oder eSignaturen stehen eine Vielzahl an Methoden, die für das elektronische Unterschreiben von Dokumenten verwendet werden.

DIE WENIGSTEN ORGANISATIONEN HABEN BIS ANHIN DIE TRANSFORMATION IN DIE ELEKTRONISCHE SIGNATURWELT VOLLBRACHT

Doch nach wie vor drucken die meisten Organisationen Dokumente, die es zu signieren gilt, aus, um sie anschliessend zu unterschreiben, einzuscannen, zu verschicken und dann elektronisch wieder abzulegen.

Dies erstaunt umso mehr, da Vorteile wie Effizienzsteigerungen und Kostenersparnisse offensichtlich auf der Hand liegen.

Elektronische Signaturen sind in den meisten geschäftlichen und persönlichen Transaktionen in fast allen Ländern der Welt (auf jeden Fall in Deutschland, Österreich und der Schweiz) rechtlich bindend.

In der Europäischen Union ist seit dem 1. Juli 2016 die eIDAS-Verordnung gültig. Sie enthält europaweit verbindlich geltende Regelungen in den Bereichen "elektronische Identifizierung" und "elektronische Vertrauensdienste".

DIE QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR IST DIE EINZIGE IN DER SCHWEIZ ANERKANNTE SIGNATUR, WELCHE DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT GLEICHGESTELLT IST

Mit der Verordnung wurden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

  • Die elektronische Signatur kann also legal und grenzüberschreitend genutzt werden, um Briefe, Kaufverträge, Genehmigungen, Miet- oder Leasingverträge, Haftungs- oder Verzichtserklärungen, Finanzdokumente oder Ähnliches elektronisch zu unterschreiben
  • Mit unseren Signaturlösungen End-to-End-Onlineprozesse erstellen und Genehmigungen, Verträge und Transaktionen schneller unter Dach und Fach bringen
  • Elektronische Signaturen lassen sich in Websites, Portalen und Anwendungen einbinden
  • Dank bestehenden Integrationen und verfügbaren APIs, können auch bereits im Einsatz stehende Systeme erweitert und verwendet werden
  • Wichtige Arbeitsabläufe können automatisiert und vereinfacht werden

Elektronische Signaturen können Zeit und Geld sparen, ohne dass Abstriche bei Sicherheit und Compliance in Kauf genommen werden müssen.

Als Swisscom-Partner im Bereich „All-in Signing Service“ vertreiben und integrieren wir einen cloudbasierten Service für rechtsgültiges, elektronisches Signieren. Ausserdem können mit der Lösung von Swisscom Dokumente mit Zeitstempel versehen werden.

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Subsign ist eine cloudbasierte Lösung, welche exklusiv in der Schweiz designt und entwickelt worden ist und vollumfänglich in der Schweiz gehostet und betrieben wird.

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Gerne beraten, unterstützen und begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur elektronischen Signatur.